Änderungen in der Kranken- und Sozialversicherung im Jahr 2025

Änderungen im System der Kranken- und Sozialversicherung in Tschechien ab 2025
Ab 2025 treten in Tschechien wesentliche Änderungen im System der Kranken- und Sozialversicherung in Kraft. Diese betreffen nicht nur Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Studenten, Rentner und Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie kennen sollten.
Erhöhung des Mindestlohns und Auswirkungen auf Versicherungsbeiträge
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 20.800 CZK angehoben. Diese Änderung wirkt sich direkt auf die Berechnung der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge aus. Arbeitgeber zahlen weiterhin 25 % für die Sozialversicherung und 9 % für die Krankenversicherung auf das Bruttogehalt. Arbeitnehmer leisten 6,5 % für die Rentenversicherung und 0,6 % für die Krankengeldversicherung.
Änderungen für Selbstständige (Freiberufler)
Für Selbstständige ändern sich die Mindestbeiträge ab 2025 wie folgt:
- Krankenversicherung: Der monatliche Mindestbeitrag steigt auf 3.143 CZK, was einem Anstieg von 175 CZK im Vergleich zu 2024 entspricht. Die Berechnung basiert auf 13,5 % der Hälfte des durchschnittlichen Bruttogehalts, das 2025 auf 46.557 CZK geschätzt wird.
- Sozialversicherung: Der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige steigt auf 4.759 CZK (vorher 3.852 CZK). Für nebenberuflich Selbstständige beträgt der neue Mindestbeitrag 1.496 CZK.
Nebenberuflich Selbstständige, deren Jahreseinkommen unter 111.736 CZK liegt, sind von der Zahlung der Sozialversicherung befreit. Die freiwillige Krankengeldversicherung bleibt mit einem Mindestbeitrag von 243 CZK pro Monat verfügbar.
Existenzgründer können in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit reduzierte Sozialversicherungsbeiträge von 3.399 CZK pro Monat nutzen.
Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen
Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen zahlen ab 2025 einen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von 2.808 CZK pro Monat (vorher 2.552 CZK). Diese Erhöhung steht im Zusammenhang mit dem gestiegenen Mindestlohn.
Pauschalregelung für Selbstständige
Die monatlichen Beiträge im Pauschalsystem ändern sich wie folgt:
- 1. Stufe: 8.716 CZK (ein Anstieg um 1.218 CZK gegenüber 2024).
- 2. Stufe: Unverändert bei 16.745 CZK.
- 3. Stufe: Unverändert bei 27.139 CZK.
Selbstständige, die in das Pauschalsystem wechseln möchten, müssen ihren Antrag spätestens bis zum 10. Januar 2025 einreichen. Zahlungen sind bis zum 20. Tag des jeweiligen Monats fällig.
Änderungen für Studenten
Studenten, die einer Beschäftigung nachgehen, zahlen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, wenn ihr monatliches Einkommen folgende Grenzen überschreitet:
- 10.000 CZK bei einem Direktauftrag für Arbeiten (Dohoda o provedení práce, DPP),
- 4.000 CZK bei einem Teilzeit-Arbeitsvertrag (Dohoda o pracovní činnosti, DPČ).
Für Vollzeitstudenten, deren Einkommen diese Grenzen nicht übersteigt, übernimmt weiterhin der Staat die Krankenversicherung. Die Sozialversicherung ist nicht verpflichtend, es sei denn, der Student ist berufstätig oder selbstständig.
Änderungen für Rentner
Rentner, die neben ihrer Altersrente arbeiten, zahlen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge unter den gleichen Bedingungen wie andere Arbeitnehmer. Überschreiten ihre Einnahmen bestimmte Grenzen nicht, sind sie von der Zahlung der Mindestbeiträge zur Krankenversicherung befreit. Ein Nachlass von 6,5 % auf die Sozialversicherung bleibt bestehen.
Einführung eines einheitlichen elektronischen Verwaltungssystems
Ab 2025 wird ein verpflichtendes elektronisches System eingeführt, das folgende Verwaltungsaufgaben übernimmt:
- Registrierung für die Versicherung,
- Einreichung monatlicher Berichte,
- Zahlung der Beiträge.
Dieses System soll die Verwaltung vereinfachen und die Kommunikation zwischen Versicherten und Institutionen verbessern.
Vorbereitung auf die Änderungen
Um sich auf die neuen Regelungen einzustellen, empfehlen wir:
- Regelmäßige Informationen auf den offiziellen Websites der Sozialversicherungsbehörde und der Krankenkassen einzuholen.
- Elektronische Tools für die Beitragsverwaltung zu nutzen.
- Rücksprache mit Steuerberatern oder Finanzexperten zu halten.
Die Änderungen im System der Kranken- und Sozialversicherung bedeuten zwar höhere Anforderungen für die Versicherten, führen jedoch auch zu mehr Transparenz und Effizienz in der Verwaltung. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Verpflichtungen und seien Sie gut vorbereitet.