Vergleich der Dienstleistung „vorübergehende Personalüberlassung“ mit anderen V4-Staaten
Vorübergehende Personalunterstützung durch Personaldienstleister
Unternehmen müssen ihre Personalkapazitäten häufig kurzfristig erweitern, wenn ihre eigenen Mitarbeiter das aktuelle Arbeitsvolumen nicht abdecken können. Dabei kann es sich um saisonale Spitzen, kurzfristige Projekte oder langfristige Abwesenheiten handeln. In solchen Situationen versuchen Betriebe, die mit einer klassischen Personalrekrutierung verbundenen Kosten zu vermeiden.
Aus diesem Grund greifen sie häufig auf die Dienstleistungen von Personaldienstleistern zurück. Diese bieten ein breites Spektrum an Lösungen an, wobei die vorübergehende Personalunterstützung zu den beliebtesten gehört. Das Wesen dieser Dienstleistung besteht in der Überlassung von Arbeitskräften. Die Arbeitnehmer sind formal beim Dienstleister angestellt, der sie anschließend für einen begrenzten Zeitraum einem bestimmten Unternehmen zuweist. Dadurch erhält das Einsatzunternehmen die benötigte Arbeitskraft, ohne ein standardmäßiges Arbeitsverhältnis eingehen zu müssen.
Die Kunden (Einsatzunternehmen) schätzen vor allem die Flexibilität sowie den Wegfall administrativer Belastungen. Im Rahmen der vorübergehenden Personalüberlassung übernimmt der Dienstleister Aufgaben wie Rekrutierung, Lohnabrechnung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie in anderen Bereichen der Beschäftigung unterliegt auch die Arbeitnehmerüberlassung staatlichen Regelungen und Kontrollen.
Regulierung der Dienstleistung in der Tschechischen Republik
Die Regeln für die Überlassung von Arbeitskräften durch Personaldienstleister sind in der Tschechischen Republik in mehreren Rechtsvorschriften festgelegt. Den grundlegenden Rahmen bildet das Gesetz Nr. 262/2006 Slg., das Arbeitsgesetzbuch, das in den §§ 307a bis 309 die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Bedingungen für die vorübergehende Zuweisung von Arbeitnehmern an ein Einsatzunternehmen regelt.
Ein zentraler Grundsatz der nationalen Regulierung ist die Gleichbehandlung. Sowohl der Dienstleister als auch sein Kunde müssen sicherstellen, dass die Arbeits- und Entgeltbedingungen eines überlassenen Arbeitnehmers nicht schlechter sind als die der Stammbelegschaft. Seit 2026 wurden die Vorschriften in einigen Bereichen weiter verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern über Personaldienstleister.
Die Einhaltung dieser Regeln fällt vor allem in den Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Arbeitsinspektion. Bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften kann sie hohe Sanktionen verhängen, deren Höhe von der Art des Vergehens abhängt. So können beispielsweise für verdeckte Arbeitsvermittlung Geldstrafen von bis zu 10 Millionen CZK verhängt werden.
Wie gehen andere Staaten der Visegrád-Gruppe mit der vorübergehenden Personalüberlassung um?
Alle V4-Staaten setzen Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union in ihre nationale Gesetzgebung um. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Land die Arbeitnehmerüberlassung in gleicher Weise regelt. Die konkreten Bedingungen sind wie folgt:
Die östlichen Nachbarn aus der Slowakei
Die slowakische Rechtsregelung legt für die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern eine maximale Dauer von 24 Monaten fest. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Zuweisung an denselben Einsatzbetrieb höchstens viermal verlängert oder neu vereinbart werden. Das Gesetz definiert zugleich den Begriff „neu vereinbart“. Gemeint ist eine Situation, in der ein Arbeitnehmer zum selben Einsatzbetrieb zurückkehrt, bevor sechs Monate seit dem Ende der vorherigen Zuweisung vergangen sind. In bestimmten Fällen verkürzt das slowakische Arbeitsgesetzbuch diese Frist zudem auf vier Monate.
Ungarn setzt auf größere Flexibilität
Im Norden Ungarns liegt die historische Stadt Visegrád, die der gesamten V4-Gruppe ihren Namen gab. Der ungarische Ansatz zur vorübergehenden Überlassung von Arbeitskräften zählt zu den flexibelsten in der Region. Die dortige Gesetzgebung erlaubt es, dass ein überlassener Arbeitnehmer bis zu fünf Jahre bei demselben Einsatzunternehmen tätig sein kann.
Dieser Zeitraum ist deutlich länger als in den übrigen Staaten der Region. Aus praktischer Sicht kann die Arbeitnehmerüberlassung in Ungarn daher als relativ langfristige Lösung für Personalmangel dienen. Damit unterscheidet sie sich beispielsweise von der Slowakei und insbesondere von Polen, wo die maximale Dauer der Überlassung deutlich kürzer ist.
In Polen gilt die kürzeste Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung
Dort dürfen überlassene Arbeitnehmer nicht länger als 18 Monate innerhalb eines Zeitraums von 36 aufeinanderfolgenden Monaten bei demselben Einsatzunternehmen beschäftigt werden. Die polnischen Gesetzgeber verfolgen mit dieser Regelung das Ziel, zu verhindern, dass Unternehmen reguläre Arbeitsverhältnisse langfristig durch Arbeitnehmerüberlassung ersetzen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein überlassener Arbeitnehmer einen abwesenden Mitarbeiter vertritt, etwa während einer längeren Krankheit oder einer Elternzeit.