Gesetzesänderungen bei der Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2024

Bedeutende Gesetzesänderungen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Tschechischen Republik im Jahr 2024
In diesem Jahr gab es bedeutende Änderungen im Bereich der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Tschechischen Republik, die es Unternehmen erleichtern werden, auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zuzugreifen. Die neue Gesetzgebung konzentriert sich vor allem auf die Vereinfachung administrativer Prozesse und die Erweiterung der Liste von Drittstaaten, deren Bürger freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt haben.
Mit diesen Anpassungen wollen die Gesetzgeber das System effizienter gestalten, um den dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes besser gerecht zu werden und es den Unternehmen zu ermöglichen, flexibler auf Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen zu reagieren. Ein typisches Beispiel ist der Bausektor, der stark auf ausländische Arbeitskräfte, insbesondere aus der Ukraine, angewiesen ist.
In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld, um Unternehmen dabei zu unterstützen, sich besser in den neuen Anforderungen zurechtzufinden und effektiver darauf zu reagieren.
Wichtigste Neuerungen im Bereich der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
Abschaffung des Arbeitsmarkt-Tests
Dieser Test war ein Verfahren, bei dem der Arbeitgeber eine offene Stelle zunächst über das Arbeitsamt der Tschechischen Republik ausschreiben musste und erst dann eine Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitskräfte beantragen konnte, wenn kein geeigneter inländischer Kandidat gefunden wurde.
Die neue Gesetzgebung betrifft in diesem Zusammenhang die Beschäftigung von Ausländern, die Inhaber einer Arbeitskarte sind, und gilt nur bei niedriger Arbeitslosigkeit. Wenn die Arbeitslosenquote in einer Region bei 7 % oder höher liegt, kann der Arbeitsmarkt-Test wieder eingeführt werden. Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, offene Stellen dem örtlichen Arbeitsamt zu melden.
Meldung offener Stellen
Die Meldepflicht bringt auch Änderungen in der Erfassung offener Stellen mit sich. Das Arbeitsamt der Tschechischen Republik wird nun jede Position, die innerhalb von sechs Monaten nicht besetzt wird, automatisch aus der Liste der offenen Stellen streichen. Diese Änderung betrifft jedoch nicht unbesetzte Stellen, die bereits Teil eines laufenden Migrationsprozesses im Zusammenhang mit der Erteilung eines Aufenthalts- oder Visatitels sind.
Das Arbeitsamt kann Positionen ebenfalls aus der Liste der offenen Stellen entfernen, wenn der Arbeitgeber bei der Überprüfung freier Stellen nicht kooperiert (sogenannte „fehlende Zusammenarbeit“).
Erweiterung der Liste der Drittstaaten mit freiem Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt
Ohne ausländische Arbeitskräfte können einige Sektoren in der Tschechischen Republik nicht bestehen, daher macht die Erweiterung der Liste der Länder mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt Sinn. Während bisher vor allem Personalagenturen diese Möglichkeit für temporäre Einsätze in manuellen Tätigkeiten genutzt haben, soll die Erweiterung der Liste qualifiziertere Arbeitskräfte anziehen.
Ab dem 1. Juli 2024 können Unternehmen ohne aufwendige Bürokratie Ausländer aus Australien, Neuseeland, Großbritannien, Kanada, den USA, Israel, Singapur, Japan und Südkorea einstellen.